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Jeder, der schon mal ein Unternehmen gegründet hat, steht ganz am Anfang vor einer wichtigen Aufgabe: Es muss ein Markenname und/oder ein Logo für das Produkt gefunden werden, das frisch und unverbraucht auf den Markt kommt. Einzigartigkeit und Unverwechselbarkeit sind bei dem Markennamen und -Symbol für ein brandneues Unternehmen das A und O. Doch wie genau gelingt der Schritt zur geschützten Marke? Wenn Sie eine professionelle und seriöse Firma gründen möchten, dann kommen Sie nicht um das Thema Markenrecht herum. Marken gehören nämlich zu den gewerblichen Schutzrechten, ähnlich wie Patente oder Gebrauchsmuster. Jeder Gründer sollte sich umfänglich über das Markenrecht informieren, um dann zu entscheiden, ob eine Markenanmeldung sinnvoll ist. Zunächst muss jedoch geklärt werden, wie weit der Markenbegriff für Ihr gegründetes Unternehmen geht. Denn eine Marke ist nicht immer nur ein Name. Es können Bildrechte, sowie Farben, Formen und sogar Töne darunter fallen. Als „Wortmarke“ bezeichnet man Schriftzeichen oder Kombinationen aus Buchstaben oder Zahlen, die einen Markennamen bilden. Auch die Namen einzelner Produkte oder Werbeslogans fallen darunter. Firmenlogos ohne Schriftzeichen werden als „Bildmarke“ bezeichnet. Eine Kombination aus Schriftzeichnen und Logo gilt als „Wort-Bildmarke“. Die Markenanmeldung kann mit ohne einen Anwalt erfolgen. Was Sie dabei genau beachten müssen, erfahren Sie hier.

Die eigene Marke anmelden: So geht es Schritt für Schritt

Im ersten Step sollten Sie als Gründer zunächst festlegen, ob Sie Markenrecht anmelden, oder ob dies für Ihr Unternehmen nicht nötig ist. Zwei Aspekte sind dabei besonders wichtig: Wenn der Firmenname oder das Logo Ihres Start-Ups ein absolutes Alleinstellungsmerkmal in der Branche darstellt, oder das Konzept bzw. den USP (Unique Selling Point) aufzeigt, dann sollten Sie nicht lange zögern und sich das Markenrecht sichern. Der zweite Aspekt ist die geplante Größe Ihres Unternehmens. Wollen Sie überregional mit ihrem Start-Up tätig sein oder sogar ein Franchise-Konzept ausarbeiten? Auch in diesem Fall sollten Sie sich die Rechte an Ihrer Marke sichern.

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In Schritt zwei ist ein wenig Recherche-Arbeit gefragt. Sobald klar ist, welche Aspekte an Ihrer Marke geschützt werden sollen (Logo, Schrift, Slogan oder Ton), liegt es an Ihnen herauszufinden, inwiefern bereits ähnliche Marken exisitieren, die Ihrer eigenen Marke ähnlich sind. Hier sollten Sie sehr genau recherchieren, damit es nicht zu einem bösen Erwachen kommt, und Sie ihr Konzept noch mal überdenken müssen. Dafür gibt es ein Rechereche-Tool des Deutschen Pantent- und Markenamtes (DPMA), auf das später noch genauer eingegangen wird. Eine professionelle Markenberatung kann Ihnen diese Aufgabe abnehmen und bietet Experten, die professionelle Logos, Namen und Slogans entwerfen können. Wenn Sie lieber selbstständig arbeiten und kreativ sein wollen, können Sie diese Arbeit natürlich auch alleine erledigen.

Im finalen Schritt sollten Sie sich überlegen, rechtliche Unterstützung für die Anmeldung Ihrer Marke anzufordern. Ein Anwalt, der auf Markenrecht spezialisiert ist, kann Ihnen viel Stress und Ärger mit dem DPMA ersparen. Die Grundprüfung, bei der der Markenanwalt Sie bei der Eintragung der Marke unterstützt und ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellt, kostet in etwa 150 bis 250 Euro. Soll der Anwalt bereits Schritt 2 für Sie übernehmen und die Recherche durchführen, müssen Sie zusätzlich bis zu 500 Euro ausgeben. Ohne einen Anwalt gehen Sie bei der Eintragung einer Marke erhebliche Risiken ein. Die Markenanmeldung könnte beim Markenamt abgelehnt werden oder sich erheblich verzögern, weil z.B. wichtige Unterlagen fehlen. Wenn Sie sich selbst nicht genau mit der rechtlichen Materie auskennen, empfiehlt es sich, zumindest beim Anmeldungsprozess auf einen Anwalt zurückzugreifen.

Marke aufbauen und Wahrnehmung der Kunden steuern – fuer-gruender.de

Anmeldung einer Marke beim Markenamt

Die Anmeldung einer Marke beim DPMA kann auf drei verschiedene Arten erfolgen: Online, per Post oder über das Tool DPMAdirekt. Bei der Anmeldung müssen die genauen Firmendaten angegeben werden. Zudem muss Ihre Marke so exakt wie möglich beschrieben werden (z.B. genauer Wortlaut, Farben des Logos, Schriftart). Die Formatvorgaben des DPMAs sollten dabei exakt eingehalten werden. Sie müssen sich außerdem für die richtigen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse entscheiden, welche den Produkten und Dienstleistungen Ihres Unternehmens am ehesten entsprechen. Wenn Sie alles wahrheitsgemäß angegeben haben, prüft das Deutsche Patent- und Markenamt, ob die Marke schutzfähig ist und alle formalen Kriterien erfüllt wurden. Ist dies der Fall, gibt das Amt die Markenanmeldung frei. Konkurrenzunternehmen haben dann drei Monate Zeit, Widerspruch gegen Ihre neue Marke einzulegen, z.B. wegen zu großer Ähnlichkeit. Passiert dies nicht, besteht der vollständige Markenschutz 10 Jahre. Anschließend kann er gegen Gebühr erneuert werden.

Markenrecht anmelden – Gebühren und Vorteile

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Leider ist das Anmelden eine neuen Marke nicht kostenlos. Die Gebühr für die Standard-Anmeldung für bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen liegt bei 300 Euro. Wenn Ihre Firma mehr als drei Waren und/oder Dienstleistungen anbietet, kommen für jede weitere noch einmal 100 Euro oben drauf. Möchten Sie, dass ihr Antrag bevorzugt bearbeitet wird, um weniger Zeit zu verlieren, kostet Sie das zusätzliche 200 Euro. Doch lohnt es sich überhaupt, das Geld für so viel Bürokratie auszugeben? Die klare Antwort lautet: Ja! Mit einer offiziell angemeldeten Marke sind Sie vor Nachahmern und späterer Konkurrenz hervorragend geschützt. Sollte ein Wettbewerber ihre Marke oder Teile ihrer Marke trotz Markenschutz nutzen, so haben Sie verschiedenste Rechtsinstrumente zur Hand, um die Verletzung des Markenrechts abzuwenden. So kann der kopierende Wettbewerber von Ihnen bzw. Ihrem Anwalt eine Abmahnung oder eine Unterlassungsklage bekommen, sowie auf Schadensersatz verklagt werden. Außerdem haben Sie das Recht auf Auskunft. Die Konkurrenz muss sich also vor Ihnen zur Verletzung des Markenrechts äußern. Insgesamt empfiehlt es sich auch hier, einen rechtlichen Beistand an der Seite zu haben, der Sie bei solchen Vorfällen optimal beraten kann.

Wo genau kann man Markennamen prüfen?

Eine Markenrecherche kann sehr zeitaufwendig und arbeitsintensiv sein. Wenn Sie sich dafür entscheiden, eine solche Recherche ohne einen darauf spezialisierten Anwalt vorzunehmen, dann sollten Sie dabei einige Dinge beachten. Eine grobe Suche im Internet, z.B. durch eine Suchmaschine wie Google, ist nicht ausreichend. Hier besteht die Gefahr, dass Sie nur größere, bekanntere und etablierte Marken finden, die Ihrer neu gegründeten Marke ähnlich sind. Um sich einen groben Überblick zu verschaffen, reicht dies zunächst aus. Vielleicht kennen Sie z.B. eine große Marke nicht, und wissen nicht, dass diese so ähnlich heißt wie Ihre eigene. Unmittelbar vor einer Markenanmeldung sollte aber unbedingt eine Recherche in dem dafür vorgesehen Tool des DPMA erfolgen. Nur so können Sie sicher sein, nicht gegen bestehende geschütze Marken zu verstoßen.

Recherchetool DPMA für Einsteiger

Während ein Markenanwalt das Recherchetool im professionellen Modus bedienen kann, wird für Privatanwender ohne juristische Erfahrung im Bereich Marken und Patente ein Einsteigermodus angeboten. In diesem Modus können Sie eine Basis-Recherche durchführen. Dabei werden die am häufigsten verwendeten Recherchefelder für die Suche angeboten. Die Eingabemaske ist simpel gehalten und überfordert so nicht einmal komplette Recherche-Anfänger. Wer bei seiner Markenrecherche keinen Verstoß gegen ein bestehendes Markenrecht vorfindet, kann beruhigt sein: Der eigenen Marken steht somit nichts mehr im Wege!